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   BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92   

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https://dejure.org/1993,1673
BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92 (https://dejure.org/1993,1673)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92 (https://dejure.org/1993,1673)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 1 BvR 1920/92 (https://dejure.org/1993,1673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeikt der unterschiedlichen Bemessung von Krankenversicherungsbeiträgen bezüglich Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen einerseits sowie anderen Einnahmearten andererseits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92
    Dieses Vorbringen des Beschwerdeführers läßt nicht erkennen, daß das Bundessozialgericht bei der ihm obliegenden Auslegung und Anwendung der §§ 160, 160 a SGG , insbesondere des § 160 a Abs. 2 Satz 3 SGG , gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 1991, 1 BvR 765/91, SozR 3-1500 § 160 a Nr. 6, und vom 19. Februar 1992, 1 BvR 1935/91, SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), Verfassungsrecht verletzt haben könnte.

    Es ist nicht ersichtlich, daß das Bundessozialgericht den Zugang des Beschwerdeführers zur Revisionsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert hat (vgl. BVerfGE 49, 329 [341]), wenn es in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung nachvollziehbar festgestellt hat, daß die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage jedenfalls allein mit einer nicht näher erläuterten und dem Wortlaut des Gesetzes widersprechenden Auslegung nicht im Sinne des § 160 a Abs. 2 Satz 3 SGG dargelegt sei (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 1991, 1 BvR 765/91, a.a.0.).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92
    Danach muß der Beschwerdeführer in der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch die angefochtene Entscheidung hinreichend deutlich darlegen (vgl. BVerfGE 81, 347 [355]).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92
    (vgl. BVerfGE 79, 223 [236 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92
    Es ist nicht ersichtlich, daß das Bundessozialgericht den Zugang des Beschwerdeführers zur Revisionsinstanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert hat (vgl. BVerfGE 49, 329 [341]), wenn es in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung nachvollziehbar festgestellt hat, daß die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage jedenfalls allein mit einer nicht näher erläuterten und dem Wortlaut des Gesetzes widersprechenden Auslegung nicht im Sinne des § 160 a Abs. 2 Satz 3 SGG dargelegt sei (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 1991, 1 BvR 765/91, a.a.0.).
  • BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92
    Dieses Vorbringen des Beschwerdeführers läßt nicht erkennen, daß das Bundessozialgericht bei der ihm obliegenden Auslegung und Anwendung der §§ 160, 160 a SGG , insbesondere des § 160 a Abs. 2 Satz 3 SGG , gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 1991, 1 BvR 765/91, SozR 3-1500 § 160 a Nr. 6, und vom 19. Februar 1992, 1 BvR 1935/91, SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), Verfassungsrecht verletzt haben könnte.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1993 - 1 BvR 1920/92
    Dies gilt auch, soweit das Bundessozialgericht - ebenfalls unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BSG, Beschluß vom 22. August 1975, 11 BA 8/75, SozR 1500 § 160 a Nr. 11) - festgestellt hat, es reiche die pauschale, die Urteilsgründe des Landessozialgerichts ignorierende Behauptung der Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht aus, um die Klärungsbedürftigkeit einer verfassungsrechtlichen Frage in einem Revisionsverfahren aufzuzeigen.
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Berücksichtigung von Einkünften aus

    Die unterschiedliche beitragsrechtliche Berücksichtigung von Kapitaleinkünften Pflichtversicherter und freiwillig Versicherter sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG Beschluss vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92) .

    e) Die unterschiedliche beitragsrechtliche Berücksichtigung von Kapitaleinkünften bei freiwillig Versicherten einerseits und Pflichtversicherten andererseits ist im Übrigen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl bereits dazu BSGE 71, 244 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 14 RdNr 22; BVerfG SozR 3-2500 § 240 Nr. 11) .

  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem

    Dass nach den gesetzlichen Regelungen bei freiwillig Versicherten nicht nur Versorgungsbezüge, also Einnahmen, die unmittelbar auf ein früheres Beschäftigungsverhältnis oder auf frühere Erwerbstätigkeit zurückzuführen sind, sowie Arbeitseinkommen, sondern auch Einnahmen aufgrund privater Eigenvorsorge im Gegensatz zur Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten zu berücksichtigen sind, entspricht dem die gesetzliche Krankenversicherung beherrschenden Solidaritätsprinzip, die Versicherten nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu Beiträgen heranzuziehen, und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 3.2.1993, 1 BvR 1920/92, SozR 3-2500 § 240 Nr. 11, unter Hinweis auf Beschluss vom 6.12.1988, 2 BvL 18/84, BVerfGE 79, 223 = SozR 2200 § 180 Nr. 46).
  • BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG und des Senats ist es verfassungsrechtlich zulässig, zur Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten - anders als bei der Beitragsbemessung bei Pflichtversicherten - auch andere als mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Einnahmen, ua solche aufgrund privater Eigenvorsorge, heranzuziehen (vgl BVerfG Beschluss vom 3.2.1993 - 1 BvR 1920/92 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 11; BSG Urteil vom 27.1.2010 - B 12 KR 28/08 R - mwN zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) .
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